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Naturraum

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Die Möglichkeiten des Jägers im Sinne des Naturschutzes zu wirken sind vielfältig: Es geht dabei vor allem um Maßnahmen, die möglichst viele Wildarten positiv betreffen (Hegeinseln, Brachflächen, Hecken, Wildäcker, Wildwiesen, Schutz- und Ruhezonen). Die Erhaltung der Artenvielfalt und der Gesamtzustand des Lebensraumes, des Waldes, der Waldbodenpflanzen und der Feldfrüchte müssen berücksichtigt werden.

 
Jagd und Naturschutz

Die Zusammenarbeit zwischen Jagd und Naturschutz ist äußerst wichtig, weil sie in wesentlichen Teilbereichen die gleichen Interessen haben: Die Erhaltung einer intakten Umwelt. Dieses Anliegen lässt sich gemeinsam wesentlich leichter und schneller erreichen als getrennt. Dem Jäger kommt dabei hohe Verantwortung nicht nur dem Wild, sondern gegenüber dem gesamten Lebensraum zu.


Jagdliche Naturschutzmaßnahmen

Die JägerInnen haben sich mit größter Sorgfalt für die Erhaltung eines artenreichen, gesunden und an die land- und forstwirtschaftlichen Gegebenheiten angepassten Wildstandes einzusetzen. (Erfüllung des Abschussplanes, Beobachtung des Wildstandes und des Zustandes der Wildtiere -> Vermeidung der Ausbreitung von Tierkrankheiten)
Bei Kommassierungen sollte sich der Jäger oder die Jägerin gegen die totale Ausräumung der Landschaft einsetzen.
Bei der touristischen Erschließung sollte mit den NutzerInnengruppen (FreizeitnutzerInnen) Regeln und begrenzte Bereiche ausverhandelt werden, um die Ruhezonen des Wildes zu sichern.
Geschützte und geschonte Tiere nicht zu erlegen, sollte für jeden Jäger, jede Jägerin eine Selbstverständlichkeit sein. In den jeweiligen Landesjagdgesetzen sind jene Tierarten angeführt, die als jagdbar gelten. Jene die ganzjährig geschont sind, gelten als nicht schussbar. Alle nicht im Jagdgesetz angeführten Tiere sind nicht jagdbar. Sie unterstehen entweder als nicht jagdbar angeführt dem Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Einwirken auf die Forstwirtschaft, um die Erhaltung von bestimmten Lebensräumen (Eulenbäumen, Fuchsbauten, Nistplätzen etc.) zu gewährleisten.


Die Lobau ist eines der schönsten Naherholungsgebiete Wiens und der größte Beitrag zum Nationalpark Donau-Auen. Sie gehört zu den letzten intakten Augebieten Mitteleropas. Lobau bedeutet namentlich Wasserwald. Dieser Wasserwald ist in die Obere und Untere Lobau unterteilt. Das Forstamt der Stadt Wien (MA 49) pflegt und bewirtschaftet das Gebiet nach speziellen Managementplänen

Die Donau-Auen wurden als Nationalpark 1996 unter Schutz gestellt. Dadurch konnte eine der letzten intakten Auenlandschaften in Europa bewahrt werden. Eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt, vielfältige Landschaftsformen und attraktive Bildungs- und Freizeitangebote erwarten die Besucherinnen und Besucher. Die primären Aufgaben der Bewirtschaftung sind die Erhaltung der Arten

Österreich ist ein kleines, aber sehr artenreiches und vielfältiges Land. Von Schnepfen und Enten an Österreichs Seen bis hin zum Steinbock oder Murmeltier in den Alpen. In Österreich sind nahezu alle europäischen Wildarten vertreten.

72 Prozent der Waldfläche innerhalb des Wiener Stadtgebietes gehört der Gemeinde Wien. 12 Prozent den Österreichischen Bundesforsten, 8 Prozent Kirchenwälder. Die Stadt Wien verpachtet keine Jagden, sondern verkauft Abschüsse.

Jagdbares Wild ist nach dem Wiener Landesjagdgesetz genau definiert. Tiere, die dort nicht vorkommen unterliegen dem Naturschutzgesetz. Die jagdbaren Wildtiere werden unterschieden in Haarwild und Federwild.

Der Naturraum Wien ist unglaublich reich an Naturmotiven. Viele Menschen fotografieren in ihrer Freizeit. Für manche ist es jedoch mehr als ein Hobby, es ist eine Profession. Wir wollen herausragende Naturfotograf/innen Wiens vorstellen.


Wassertropfen c) hans s, flickr. com

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